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PVD für Bewerber ohne einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit 

 Selbstverständlich kann  jeder Arbeitsuchende unsere Dienste in Anspruch nehmen.Wer jedoch keinen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit besitzt, muss die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst zahlen, sofern mit dem einstellenden Unternehmen keine anderslautende Vereinbarung besteht. Diese Vergütung darf und wird 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Für die Vermittlung von Au-pair-Stellen beträgt die Höchstgebühr 150 Euro.

Sprechen Sie uns einfach an, sicherlich finden wir gemeinsam einen Weg!

 

Klicken Sie hier für die Ausstellungsvorraussetzungen der Agentur für Arbeit

PVD- Personalmanagement/ Elmar Cremer | info@pvd-personal.de